IP-Schutzartprüfung
nach EN 60529
Weitere im PIV durchgeführte Prüfungen sind die Schutzartprüfungen. Die Anforderungen der IP-Schutzartprüfungen (IP-Code) sind in der Norm EN 60529 festgelegt. Sie stellt ein System zur Einteilung der Schutzarten für Gehäuse von elektrischen Betriebsmitteln zur Verfügung. Die Ermittlung und Angabe des IP-Codes für elektrische Betriebsmittel (z. B. ein elektromechanisches Schließsystem) ist sinnvoll und üblich.
Der IP-Code besteht im Wesentlichen aus zwei Ziffern. Die erste Kennziffer bezeichnet den Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörpern (z. B. Staub) und die zweite den Schutz gegen Eindringen von Wasser mit schädigender Wirkung.
Beispiel: „IP 54“ bedeutet:
Erste Ziffer „5“ = staubgeschützt
Zweite Ziffer „4“ = Schutz gegen allseitiges Spritzwasser