Paniktür- und Notausgangsverschlussprüfung
nach EN 179 • EN 1125
Hauptzweck der in den Normen EN 179 und EN 1125 aufgeführten Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit ist es, ein sicheres und wirkungsvolles Entkommen durch eine Tür mit einer einzigen Handbetätigung und/oder durch Körperdruck zur Freigabe des Paniktür- oder Notausgangsverschlusses mit geringster Kraftanstrengung zu ermöglichen. Die EN 179 ist den Notausgangsverschlüssen mit Drücker oder Stoßplatte, die EN 1125 den Paniktüren mit horizontaler Betätigungsstange zugeordnet.
Für diese Prüfungen besitzt das PIV die notwendige Ausstattung und die Notifizierung, um ein Zertifikat der Leistungsbeständigkeit (CE-Zeichen) ausstellen zu können. Die Prüfungen beinhalten neben dem obligatorischen Dauertest auch Prüfungen gegen Missbrauch, Ermittlung der Auslösekräfte zur Betätigung des Verschlusses und eine Korrosions- sowie Temperaturprüfung.