Schlossprüfung
nach EN 12209 • EN 14846 • EN 15685 • DIN 18250 • DIN 18251-1 – DIN 18251-3
Die Prüfnormen enthalten Dauerfunktionsprüfungen, statische und dynamische Belastungsprüfungen sowie Korrosions- und Klimaprüfungen und ggf. mechatronische Prüfungen. Diese Prüfungen sollen die Sicherheit und die Gebrauchstauglichkeit sicherstellen und können im PIV durchgeführt werden.
Die Norm DIN 18251 besteht aus drei Teilen:
- Teil 1: Einsteckschlösser für gefälzte Türen
- Teil 2: Einsteckschlösser für Rohrrahmentüren
- Teil 3: Einsteckschlösser als Mehrfachverriegelung
Die Norm DIN 18250 beschreibt die spezifischen Anforderungen an Einsteckschlösser für Feuer- und Rauchschutztüren. Mit dieser Norm ist ein Ü-Zeichen verbunden.
Die europäische Norm EN 12209 behandelt grundsätzlich sämtliche mechanische Einsteckschlösser und Schließbleche. Ergänzend zu dieser Norm können elektromechanische Schlösser und Schließbleche nach der EN 14846 geprüft werden.
Eine Ausnahme bilden die häufig eingesetzten Mehrfachverriegelungsschlösser, die nach der europäischen Norm EN 15685 geprüft werden können, sowie weitere Spezialschließsysteme, beispielsweise für Tresore.
Durch Erfüllung der Prüfanforderungen der EN 12209 oder EN 14846 kann ein Zertifikat der Leistungsbeständigkeit (CE-Zeichen) ausgestellt werden, dies allerdings nur in Verbindung mit einer Rauch-/Brandschutzprüfung.